Arbeitsplander 54. Saison 2024/2025

Stand: 20.04.2024

(* Rot markierte Termine wurden nachträglich auf Grund wichtiger Ereignisse geändert.)

Tag

Datum

Beginn

Ort

Was

Fr

24.05.24

19:00

Schützenhaus

Vereinsöffentliche Elferratssitzung (Spinnstunde)

Do

30.05.24

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Do

13.06.24

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Fr

14.06.24

19:00

Vereinszimmer

Elferrat + GL

Fr

09.08.24

19:00

Vereinszimmer

Elferrat + GL

Fr

16.08.24

19:00

Anger 10

Großkreuzsitzung

Do

22.08.24

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Fr

13.09.24

19:00

Vereinszimmer

Elferrat + GL

Do

26.09.24

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Fr

18.10.24

19:00

Vereinszimmer

Elferrat + GL

Do

24.10.24

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Sa

02.11.24

10:00

Schützenhaus

Kartenverkauf für die Auftaktveranstaltung

Sa

09.11.24

09.00

Schützenhaus

Saalaufbau

Mo

11.11.24

18:11

Rathaus

Schlüsselübergabe / Treffen vorher im Schützenhaus

Fr

15.11.24

19:00

Schützenhaus

Stellprobe zur Auftaktveranstaltung

Sa

16.11.24

19:00

Schützenhaus

Auftaktveranstaltung

Do

21.11.24

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Sa

23.11.24

09:00

Schützenhaus

Saalabbau und Endreinigung

Fr

29.11.24

 

Markt

Zeltaufbau / Aufbau Weihnachtsmarkt der Vereine

Sa

30.11.24

15:00

Markt

Weihnachtsmarkt der Vereine

Mo

02.12.24

09:00

Markt

Zeltabbau

Fr

13.12.24

19:00

Vereinszimmer

Elferrat + GL

Sa

14.12.24

09:00

Schützenhaus

Beratung zum Bühnen- u. Saalaufbau (Bühne & Saaldeko)

Sa

14.12.24

 

Schützenhaus

Vereins-Weihnachtsfeier

Do

09.01.25

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Fr

17.01.25

19:00

Vereinszimmer

Elferrat + GL

Sa

25.01.25

09:00

Schützenhaus

Saalaufbau

Sa

25.01.25

10:00

Schützenhaus

Kartenverkauf für die Faschingsveranstaltungen

Mo – Fr

27.-31.01.25

17:00

Schützenhaus

Saalaufbau

Sa

01.02.25

09:00

Schützenhaus

Saalaufbau u. Endreinigung

Mi

05.02.25

19:00

Vereinszimmer

Programmbesprechung mit DJ-Team

Do

06.02.25

19.00

Schützenhaus

Stellprobe (GL + DJ- u. T-Team, Akteure mit Sprechrollen)

Fr

07.02.25

19:00

Schützenhaus

Generalprobe (alle Akteure)

Sa

08.02.25

19:00

Schützenhaus

1. Faschingsveranstaltung

Sa

15.02.25

19:00

Schützenhaus

2. Faschingsveranstaltung

Sa

22.02.25

19:00

Schützenhaus

3. Faschingsveranstaltung

So

23.02.25

14:00

Schützenhaus

Seniorenfasching

Mi

26.02.25

20:00

Schützenhaus

Generalprobe Weiberfasching (Verantw: Karina B.)

Do

27.02.25

20:00

Schützenhaus

19. Weiberfasching

Fr

28.02.25

17:00

Schützenhaus

Saalreinigung

Sa

01.03.25

19:00

Schützenhaus

4. Faschingsveranstaltung

Di

04.03.25

18:00

Drei Linden

Faschingsausklang

Mo-Fr

10.-14.03.25

17:00

Schützenhaus

Saalabbau

Sa

15.03.25

09:00

Schützenhaus

Saalabbau + Endreinigung

Sa

15.03.25

 

Bürgerhaus

FunkenCup

Do

20.03.25

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Sa

?

?

?

Präsidententreffen

Sa

12.04.25

18:00

Schützenhaus

Mitgliederversammlung

Sa

12.04.25

19:00

Schützenhaus

Frühlingsfest des Vereins

Do

24.04.25

19:00

Vereinszimmer

Vorstandssitzung

Fr

09.05.25

19:00

Schützenhaus

vereinsöffentliche Elferratssitzung (Spinnstunde)

zwischen den
Veranstaltungen 

    jeweils     So    11:00  

  Schützenhaus 

    Feuerwehr / Umkleideräume reinigen

    jeweils     Mi     17:00

  Schützenhaus

    Sallreinigung / Rep. d. Dekoration

Wichtige Termine der 53. Saison

 Datum/Uhrzeit Veranstaltung

Ort / Bemerkung 

 4. November 2023 Kartenverkauf der vorbestellten Eintrittskarten zu Auftaktveranstaltung der 53. Saison am 18. November 2023 Schützenhaus
10:00 - 12:00 Uhr
11. November 2023 Schlüsselübergabe vor dem Wechselburger Rathaus - Beginn der fünften Jahreszeit Wechselburger Rathaus
ab 18:11 Uhr
18. November 2023 Auftaktveranstaltung zur 53. Saison des WCV mit Bekanntgabe des Motto's für die Faschingsveranstaltungen und Suche des neuen Prinzenpaares Schützenhaus
ab 19:11 Uhr
06. Januar 2024  Kartenverkauf der vorbestellten Eintrittskarten für die Faschingsveranstaltungen im Januar und Februar 2024 Schützenhaus
10:00 - 12.00 Uhr
20. Januar 2024 1. Faschingsveranstaltung Schützenhaus
ab 19:11 Uhr
27. Januar 2024 2. Faschingsveranstaltung Schützenhaus
ab 19:11 Uhr
28. Januar 2024 Seniorenfasching Schützenhaus
ab 14:00 Uhr
3. Februar 2024 3. Faschingsveranstaltung Schützenhaus
ab 19:11 Uhr
8. Februar 2024 Weiberfasching Schützenhaus
ab 20.11 Uhr
10. Februar 2024 4 Faschingsveranstaltung Schützenhaus
ab 19:11 Uhr

Änderungen vorbehalten

 

 

 

 

Kartenbestellung für die Faschingsveranstaltungen 2019

Kartenbestellung Bild1kl

 

Rechtzeitig an die Kartenbestellungen für die Faschingsveranstaltungen der 48. Saison des WCV denken.

Wie auch in den letzten Jahren haben die Bestellungen der Besucher der Auftaktveranstaltungen den Vorteil der bevorzugten Bearbeitung der Kartenbestellungen für die Faschingsveranstaltungen im Februar und März 2019.

Wer es nicht geschafft hat, Karten für die Auftaktveranstaltungen zu bekommen, kann hier (siehe Link weiter unten) Karten für die Faschingsveranstaltungen im Februar aund März 2019 bestellen. Doch damit nicht lange warten. Erfahrungsgemäß sind die meisten Veranstaltungen nach der 2. Auftakveranstaltung ausverkauft. Also, nicht lange mit der Bestellung warten.

Beachten Sie vor der Abgabe von Bestellungen folgende wichtige Hinweise:Ausrufezeichen

  • Die von Ihnen im Rahmen der Kartenbestellung abgegebenen personenbezogenen Angaben werden zur Abarbeitung der Bestellung und der möglichen Berücksichtigung bei künftigen Bestellungen gespeichert (anlassbezogene Datenspeicherung im Sinne Art. 4 Nr 2 DSGVU und im Einklang mit dem BDSG).
  • Bei den Faschingsveranstaltungen werden zu Dokumentationszwecken und und ggf. zur Veröffentlichung in der Presse und im Internet Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten gibt jeder Besucher sein Einverständnis, dass er ggf. am Rande der Aufnahmen von den Auftritten bei den Veranstaltungen des WCV mit agbebildet sein kann (siehe §§ 22, 23 des Kunsturheberrechtsgesetz und Art. 6f der DSGVO).

Die Kartenbestellung kann wie immer unter der Telefonnummer 037384/17855 bei unserm "Karten-Minister" Freddy Kirmse oder auch an dieser Stelle per Mail erfolgen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Bestellzettel mit allen wichtigen Informationen kann hier heruntergeladen werden: Bestellzettel

 

 

 

Allgemeines zu diesen Seiten über den Verein

In disem Bereich unserer Webseiten erfahrt Ihr Allgemeines rund um den Wechselburger Carneval Verein.

- Wo kommen wir her?

- Welche Traditionen haben wir?

- Wer sind unsere Partner?

- u.s.w. ...

Mitgliederübersicht

Mitgliederübersicht

Die Mitgliederübersicht soll die Kommunikation zwischen den Vereinsmitgliedern ermöglichen

Unsere Mitgliederübersicht kann immer nur aktuell sein, wenn jedes Vereinsmitglied Änderungen möglichst schnell weitergibt (entweder per SMS an 0152/34599898 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Aus Datenschutzgründen ist die Übersicht der Kontaktdaten nur für registrierte Vereinsmitglieder im eingeloggten Zustand sichtbar. Aktuelle Zugangsdaten können ebenfalls über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!erfragt werden.

 

Wie alles begann

Wie alles begann

Da fanden sich, bedingt dadurch, dass Wechselburg auf ein 800-jähriges Bestehen zurückblicken konnte, einige Ehepaare und setzten sich zusammen. Man schrieb das Jahr 1968.

Am 9. Oktober diesen Jahres wurde in der Bahnhofsgaststätte, unter der Leitung des Günter Kunzmann, die Kulturgruppe gegründet.

Da man in einer gemütlichen Runde war, kam man auf die Idee, wir feiern Fasching. So wurde von 1969 bis 1971 im Rahmen der Kulturgruppe ein Programm erarbeitet.

Als im Jahr 1971 das Programm so gut war, entschloss man sich, 1972 zum ersten Mal damit an die Öffentlichkeit zu treten. So entstand der Carneval-Club Wechselburg, der seitdem in jeder Carneval-Saison mit einem neuen Programm das närrische Volk unterhält.

Von den Gründungsvätern von damals war einer noch bis zur 40. Saison aktiv im Elferrat und im Programm beteiligt: unser Günter Meinhold.

Faschings-Schunkelwalzer

Kinder, jetzt ist Faschingszeit! Nehmt Ihr das auch richtig wahr?
Von allen Sorgen Euch befreit, dann geht’s Euch wunderbar!
Trinkt heute mal ein Gläschen mehr, 
dann werdet Ihr froh und beschwingt!

Und dann schunkelt mal hin, und dann schunkelt mal her
und dann jodelt und und lacht und singt
und dann schunkelt mal hin und dann schunkelt mal her
und dann jodelt und lacht du singt.

Wie das die Stimmung hebt! Die ganze Erde bebt!
Da wackelt die Göhrener Brücke, die Brücke, die Brücke,
da wackelt die Göhrener Brücke, 
doch sie fällt noch lange nicht ein.

In Wechselburg – da tut sich was, und zwar für die Kultur. 
Sie machen anderen heute Spaß und nicht sich selber nur.
Denn dabei geht es oft lustig zu und heiter und fidel:

Und dann trinkt man mal eins und man schunkelt dazu,
Und dann macht man mal ein bisschen Krakeel,
Und dann trinkt man mal eins und man schunkelt dazu.
Wie das die Stimmung hebt! Die ganze Erde bebt!

Da wackelt die .....

Text & Musik: Wilhelm Wolf


Wechselburger Faschingslied


Das Faschingslied des Wechselburger Carneval Verein e.V. wurde von unserem Gründungsmitglied Wilhelm Wolf gedichtet und komponiert. Es dient bei unseren Faschingsveranstaltungen als Einmarschlied für den Elferrat und das Prinzenpaar der jewiligen Saison.

Während in den vergangene Jahren (seit 1998) immer die gleiche (mitlerweile etwas altbacken klingende) Version unseres Faschingsliedes gespielt wurde, haben Mitglieder des Elferrates 2007 den Versuch gewagt, den Titel neu einzuspelen. Große Unterstützung erhielten wir hierbei von Günter Fischer (bekannt ehemals als Günter Fischer Quintett, dann als "Die Fischers" und jetzt aktuell als Gruppe "SIMULTAN"). Nicht nur, dass er uns die Gelegenheit gab, für die Aufnahmen sein Studio nutzen zu können. Nein, auch "Die Fischers" bilden den Background unseres neuen - viel stimmungsvolleren - Faschingsliedes. Dafür noch einmal unseren herzlichen Dank.


Faschingslied

Kinder! Heut ist Karneval!
Das gibt’s im Jahre nur einmal.

Drum lasst uns alle, Groß und Klein,
einmal recht froh und lustig sein!

Eine kleine bunte Welt
in Wechselburg heut Einzug hält.

Und so ziehen wir zum Mummenschanz
zum Volkshaus hin zu Spiel und Tanz,

Zum Volkshaus hin zum Tanz! Hei-jei
Heut stellt sich keiner Dumm.

Heut nimmt man uns nichts krumm.
Drum jodelt, lacht und pfeift und singt,

dass es in alle Häuser dringt:
Eine kleine bunte Welt ...

Text & Musik: Wilhelm Wolf

Ehrentafel des WCV

Ehrentafel des WCV

Für besondere Dienste in der närrischen Zeit wird als Auszeichnung für den (männlichen) Elferrat das

"GROSSKREUZ IN GOLD MIT BRILLANTEN"

verliehen. Das Großkreuz in Gold mit Brillanten ist eine Auszeichnung, deren Empfänger in einer geheimen Beratung aller bisherigen Großkreuzträger gewählt wird. Diese jährlich stattfindende Veranstaltung ("Großkreuzsitzung") ist die eigentlich bedeutendste Sitzung, an der ein Elferratsmitglied teilnehmen kann. Als Entschuldigungsgrund zählt hier nur der Tod (und seit der Wende auch die zwingend notwendige (nachweisbare) Verhinderung durch die Arbeit).

Seit der 30. Saison (2000/2001) vergibt der WCV zusätzlich zum Großkreuz den

"Ehrenorden zum Großkreuz"

als zusätzlichen Orden für besondere Leistungen der Großkreuzträger im WCV. Bis zum Jahr 2014 wurde der künftige Träger dieser Auszeichnung innerhalb der Großkreuzsitzung beraten und festgelegt. Zur Großkreuzsitzung 2014 (zur Vergabe eines möglichen Ordens für die Faschingsveranstaltungen der 44. Saison) wurde festgelegt, dass über die Vergabe des Ehrenordens nur noch ein Dreigestirn von Ehrenordenträgern (Udo Modes, Günter Winkler und Peter Ziemann) über die mögliche Vergabe des Ehrenordens entscheiden. Damit soll auch für den möglichen Anwärter die Überraschung gewahrt bleiben.

Bisherige Träger des Großkreuzes und des Ehrenordens sind:

Großkreuz Ehrenorden  
1975 2001 Günter Meinhold (gest. 2015)
1976   Konrad Roeske (gest. 2006)
1977   Werner Rademann (gest. 2019)
1977   Alfred Reichmann (gest. 1984)
1978   Günter Kunzmann
1979   Gerd Schilling (gest.)
1980   Gunter Köhler
1981 2002 Peter Ziemann
1982   Werner Steinbach (gest.)
1983 2006 Reinhard Geißler
1984 2009 Rainer Thiele
1985   Eberhard Uhlig (gest. 1995)
1986   Eberhard Fix
1988 2004 Udo Modes
1989   Klaus Jäschke
1990   Jürgen Schulz
1991 2017 Thomas Schlimper
1994 2008 Günter Winkler
1996 2016 Torsten Knorr
1997 2011 Sven Benndorf
1998 2012 Freddy Kirmse
1999   Michael Modes
2005 2015 Hagen Pfefferkorn
2007   David Meliczek
2010  2020 Andreas Vollstädt
2013   Stefan Theuer
2017   Daniel Braunroth
2018   Ingo Lose
2023   Steve Goldammer
 

"Großkreuz des weiblichen Elferrates"

In der geheimen Großkreuzsitzung (der Männer) des Jahres 2011 wurde beschlossen - analog zum Großkreuz des männlichen Elferrates einen Orden für den weiblichen Elferrat ins Leben zu rufen und diesen erstmals zum Weiberfasching der 40. Saison zu vergeben. Über die künftige Vergabe entscheiden die bisherigen Träger des "Großkreuz des weiblichen Elferrates"

Bisherige Trägerinnen des Großkreuzes de weiblichen Elferrates sind:

2011 Konstanze Lose
2012 Silke Benndord
2013 Anja Modes
2014 Karina Baronius
2015 Kathrin Krenkel
2016 Conny Jänsch
2017 Gabi Vollstädt
2018 Kathrin Pfefferkorn
2019 Nancy Schlimper
2020 Annett Bergert
 

 "Ehrenurkunde des WCV"

Neben der Vergabe von Orden wurde erstmals in der 43. Saison eine Ehrenurkunde - verknüpft mit einer finanziellen Zuwendung - für verdienstvolle Mitglieder des WCV eingeführt. Die bisherige Vergaberegel besagt, dass diese Auszeichnung nur an Vereinsmitglieder vergeben wird, die nicht Mitglied des Elferrates sind. Ausgezeichnet wurden bisher:

2014

 

  Jessica Pester

2019   Holger Krenkel

Auszeichnungen des VSC Verband Sächsischer Carneval e.V.

Seit einigen Jahren ist der WCV auch Mitglied im VSC Verband Sächsischer Carneval e.V.  Für besondere Verdienste im Rahmen des VSC, aber vor allem natürlich für und im WCV wurden bisher folgende Mitglieder mit Orden /Auszeichnungen des VSC geehrt:

VSC - Verdienstorden in Gold

2011 Günter Meinhold

2011 Udo Modes

2014 Klaus-Peter Ziemann

2020 Günter Winkler

2020 Torsten Knorr

VSC - Verdienstorden in Silber

2011 Günter Winkler

2020 Jessica Pester

2020 Andreas Vollstädt

VSC - Orden "Brauchtum in guten Händen"

2011 Klaus-Peter Ziemann

VSC - Verbandsnadel mit Ehrenkranz

2011 Jeninne Meliczek


Auszeichnungen des Bund Deutscher Karneval e.V.

Die bisher höchste beim Wechselburger Carneval Verein e.V. vergebene Auszeichnung war der

Verdienstorden des BDK in Gold

Er wurde im November 2017 auf Initiative einiger Vorstandsmitglieder unserem Udo Modes für mittlerweile 25 Jahre ununterbrochene Tätigkeit als Vereinsvorsitzender des WCV verliehen.


Erstmals in der 44. Saison wurden Gardemädchen für langjährige und ununterbrochene aktive Mitarbeit in den Garden des WCV mit dem Treueabzeichen des BDK ausgezeichnet.

BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport in GOLD

(für mindestens 16 Jahre aktives Mitwirken in den Garden des WCV)

2015 Jessica Pester
2015 Marika Listner

BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport in SILBER

(für mindestens 11 Jahre aktives Mitwirken in den Garden des WCV)

2015 Caronlin Bilda
2015 Lisa Sacher

BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport in BRONZE

(für mindestens 6 Jahre aktives Mitwirken in den Garden des WCV)

2015 Anja Knoll
2015 Christiane Mieting
2015 Christin Weinrich
2015 Liesbeth Lerche
2015 Stephanie Andrae
2015 Tabita Pagenkopf
2015 Ulrike Schäfer

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder

Vereinsleben, das bedeutet nicht nur die aktive Teilnahme. Nach mehr als 45 Jahren gibt es natürlich auch eine ganze Reihe Mitstreiter, die aus Altersgründen nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Und mancher ist leider auch schon für immer von uns gegangen.

Ein Teil der früheren Vereinsmitglieder wurde in Anerkennung seiner herausragenden Tätigkeit für den WCV nach der Beendigung der aktiven Laufbahn zu Ehrenmitgliedern ernannt. 

Hier die Übersicht der Ehrenmitglieder des WCV.

 Fix Eberhard Eberhard Fix geb. 19.03.1948

Ehrenmitglied seit 1996

Elferrat von 1977 bis 1986

 Koehler Gunter Gunter Köhler geb. 10.09.1938

Ehrenmitglied seit 2003

Elferrat von 1974 bis 2003
 Thiele Rainer Rainer Thiele geb. 11.02.1948

Ehrenmitglied seit 2011

Elferrat von 1974 bis 2011
Rademann Werner gest Werner Rademann

geb. 17.02.1926

gest. 09.03.2019

Ehrenmitglied seit 1998

Elferrat von 1970 bis 1998

 Meinhold Guenter verst Günter Meinhold

geb. 19.07.1929

gest. 07.07.2015

Ehrenmitglied seit 2011

Elferrat von 1970 bis 2011
 Verstorben Gerd Schilling

geb. 19.06.1932

gest. 07.12.1999

Ehrenmitglied seit 2013

Elferrat von 1970 bis 1996
 Verstorben Alfred Reichmann

geb. ?

gest. 13.08.1984

Ehrenmitglied seit 2013

Elferrat von 1970 bis 1984
 Verstorben Kurt Weise

geb. 02.08.1927

gest. 13.08.2005

Ehrenmitglied seit 2013

Elferrat von 1971 bis 1997
 Verstorben Erhard Uhlig

geb. 27.05.1937

gest. 14.06.1995

Ehrenmitglied seit 2013

Elferrat von 1971 bis 1992
 Verstorben Konrad Roeske

geb. ?

gest. 22.07.1988

Ehrenmitglied seit 2013

Elferrat von 1971 bis 1987
 Verstorben Werner Steinbach

geb. ?

gest. 26.02.1999

Ehrenmitglied seit 2013

Elferrat von 1970 bis 1986

Das frühere Gründungs- und Vereinsmitglied Günter Kunzmann (Elferrat von 1970 bis 1997, Ehrenmitglied seit 1997) hat im Jahr 2014 aus persönlichen Gründen seine Ehrenmitgliedschaft beim WCV niedergelegt.

Vereinslogo

Das Vereinslogo im Wandel der Zeit

 
 wechsel3

Jahrelang hatte der Wechselburger Carneval Verein e.V. ein sehr schönes, handgemaltes Vereinslogo.

Die Schwierigkeit mit diesem Logo kam immer dann zutage, wenn man versuchte, das Logo in einer anderen Art darzustellen - z.B. als Stickerei auf einem Vereins-Poloshirt. Aber auch die notwendige Verkleinerung der Darstellung auf Webseiten führte dazu, dass viele der Details einfach nicht mehr erkennbar waren.

Hinzu kommt noch, dass der auf dem Logo verwendete Vereinsname "Karnevals-Club Wechselburg" zu keiner Zeit im Verein verwendet wurde. Außer auf diesem Logo.

 wcvlogo

Daher wurde im Jahr 2004 der Entschluss gefasst, ein neues, einfacheres Vereinslogo zu entwerfen.

Aus ca. 15 verschiedenen Entwürfen (angefangen von der reinen Vereinfachung des bisherigen Logoss bis zu radikal anderen Vorschlägen) wurde durch den Elferrat das nebenstehende Vereinslogo ausgewählt und mit Beschluss zum offiziellen Logo erhoben.

WCV Logo 2010 500 

Im Zusammenhang mit den Entwürfen für die geplante neue Vereinsfahne anlässlich des 40-jährigen Jubiläums kam die Forderung auf:

der "Gelbe Fleck" muß weg! Da unsere Vereinsfarben - angelehnt an das Wechselburger Wappen - nur Rot, Weiß und Schwarz sind, sollte der bisher gelbe Innenkreis nicht mehr gelb, sondern weiß sein. Wer sich in diesem Zusammenhang über das blaue Feld in der Elferratsmütze wundert. Dies ist keine Eherbietung für bestimmte Fußballvereine. Dieser blauen Bereich ist tatsächlich Bestandteil der Elferratsmützen des WCV.

Im Zusammenhang mit der Farbänderung sollte auch gleich die Bezeichnug des WCV im Logo in die offizielle Schreibweise (mit angehängtem "e.V." korrigiert werden.

Seit der Elferratssitzung vom 11. Juni 2010 ist dies nun das neue offizielle Logo des WCV.

 

 

Vereinsfahne

Unsere Vereinsfahne

11.11.2010

PB115185Anlässlich des 40. Geburtstages des WCV wollten wir uns selber ein Geschenk bereiten: Eine neue Vereinsfahne sollte her. Die bisherige Vereinsfahne - damals noch von Udo und Andrea Modes von Hand gefertigt und gestickt - hatte uns die letzten 15 Jahre durch das Vereinsleben begleitet.

Die Gestaltung der neuen Fahne hatte von der ersten Idee bis zur endgültigen Umsetzung fast ein dreiviertel Jahr in Anspruch genommen. Insbesondere die Gestaltung des Wechselburger Gemeindewappen stellte sich als Schwierigkeit dar. Hierzu gab es anfangs keine verwendbare Vorlage. In der Vergangenheit wurden auch von der Gemeindeverwaltung die verschiedensten Gestaltungsvarianten - vor allem bezogen auf die drei Bienen im Wappen - verwendet. Nach einer im Rathaus noch aus den Anfang der 90er Jahre vorhandenen Vorlage wurde nunmehr durch Hagen Pfefferkorn ein neu gestaltetes Gemeindewappen geschaffen. Dies wurde nicht nur in die neue Vereinsfahne des WCV eingearbeitet sondern soll künftig auch von der Gemeinde Wechselburg genutzt werden, Dazu hat die Gemeindeverwaltung von Hagen Pfefferkorn das Wappen in Dateifom mit verschiedenen Formaten erhalten. Während der Zeremonie zur Einführung der neuen Fahne bedankte sich Frau Naumann auch ausdrücklich bei ihm für diese Leistung.

Zum "Rathaussturm" am 11.11. 2010 wurde die neue Vereinsfahne der Öffentlichkeit und den anwesenden Vereinsmitgliedern erstmals im Original vorgeführt. Das Ergebnis der monatelangen Arbeit kann sich wirklich sehen lassen.

Zur Ablösung der alten Vereinsfahne durch die neue wurden beide Fahnen gekreuzt. Udo Modes als Präsident des WCV sagte dazu:

"Soll diese neue Fahne unsere bisherige Fahne ablösen und stets ein Symbol für unsere Ziele sein.
Ein Zeichen für Kameradschaft und Zusammengehörigkeit bei der Vereinsarbeit aber natürlich auch beim Feiern.
Getreu einer alten Narrenregel: "Allen zur Freud und niemand zum Leid" soll sie stets daran erinnern,
dass mindestens eine Handvoll Narren sich hier in Wechselburg finden werden,
um das Brauchtum Karneval in Ehren zu halten und fort zu führen."

Beschreibung der neuen Vereinsfahne

Unsere neue Fahne beinhaltet eine ganze Menge an Symbolik, die hier kurz erläutert werden soll.

Die Grundfarben der Fahne sind rot und weiß - die Vereinsfarben des WCV (und auch die Farben der Gemeinde Wechselburg - wobei dies eigentlich silber-weiß wäre).

Die eine Seite zeigt Symbole rund um den Fasching.

Vereinsfahne S1

Das (neue) Logo des WCV wird umgeben vom Schriftzug "WCV" sowie dem Hinweis auf das Gründungsjahr des WCV. In den vier Ecken sind die wichtigsten Symbole des Brauchtums eines Faschingsvereines angeordnet: eine Narrenmaske, die Narrenkappe des Elferrates, ein Narrenstab sowie einen Rathausschlüssel (das Symbol der Machtübernahme während der fünften Jahreszeit).

Die andere Seite zeigt Symbole rund um unsere Gemeinde Wechselburg.

Vereinsfahne S2

Das (neu gestaltete) Ortswappen wird umrahmt mit den Schriftzügen "WCV" und "Wechselburg". In den vier Ecken der Fahne befinden sich symbolisierte Darstellungen der vier für den WCV wichtigsten Gebäude: die evangelische Kirche "St. Otto", die katholische Basilika "Heilig Kreuz", das Wechselburger Rathaus sowie das Schützenhaus.

 Für die neue Fahne gilt folgenden Personen der besondere Dank:

Hagen Pfefferkorn Idee und Gestaltung der Vereinsfahne und
Gestaltung des Gemeindewappens
Andreas Vollstädt Organisation
der Bürgermeisterin, Frau Renate Naumann für die Genehmigung für die Verwendung
des Gemeindewappens
DART-Werbeagentur Petzold Herstellung der Vereinsfahne

 


Die erste Vereinsfahne des WCV

Zur 25-Jahrfeier wurde von Udo und Andrea Modes eine erste Vereinsfahne gechaffen. Damals noch in reiner Handarbeit. Sie hat uns seitdem zu allen Vereinsveranstaltungen bis zur 40. Saison des WCV begleitet.

Vereinsfahne alt 02Vereinsfahne alt 03

Vereinsfahne alt 01

Ein Jahr beim WCV

Der normale Ablauf eines Jahres beim WCV

Viel Besucher fragen sich, wie kommt ein Verein jedes Jahr auf neue Ideen und wie werden diese umgesetzt? Hier soll einmal zu diesem Thema ein klein wenig aus dem Nähkästchen unseres Vereinslebens geplaudert werden.

Dann, wenn die  Besucher unserer Faschingsveranstaltungen gerade den Aschermittwoch verdaut haben, geht es im WCV schon wieder daran, ein neues Thema für den Fasching der nächsten Saison zu suchen. Die zusammengetragenen Themen aus dem Verein werden dann meist bei einer Elferratssitzung im April besprochen, diskutiert, verändert, verworfen, neu aufgenommen .... Seit 2014 ist diese Elferratssitzung öffentlich für alle Vereinsmitglieder. Damit sollen die Ideen möglichst vieler bei der Themenfindung herangezogen werden.

Irgendwann am Ende dieser Veranstaltung (intern auch "Spinnstunde" genannt) steht dann ein Arbeitsthema für die neue Saison fest.  Innerhalb des Elferrates - verstärkt durch die Gruppe Programm (alle Gruppenleiter + ggf. weitere Personen, die durch das Programm führen swollen) wird kurze Zeit danach versucht, zu diesem Arbeitsthema verwendbare Inhalte zu finden. Bis dann ein erstes Rohgerüst steht, ist es meist schon Juli oder August. In dieser Zeit hat sich zumindest unsere Prinzengarde schon Gedanken über den künftigen Gardetanz gemacht, die Musik dafür zusammengestellt und begonnen, den Tanz einzustudieren. Auch bei der Kindergarde wird bereits wieder geprobt. Hier sollen vor allem neue Akteure mit dem Gardemarsch vertraut gemacht werden.

Ende August / Anfang September geht es dann an die Konkretisierung des Faschingsprogrammes. Paralell dazu laufen schon die Veorbereitungen für die Auftaktveranstaltungen im November. Die Garde hat damit ja bereits vor Monaten mit dem Einstudieren des neuen Gardetanzes begonnen. Jetzt sind noch - meistens - die "Waschweiber" und das Männerballett gefragt, um für diese Veranstaltungen noch Beiträge mit beizusteuern.

In der Elferratssitzung vor der ersten Auftaktveranstaltung müssen dann noch die Aktivitäten für den 11.11. 11 Uhr 11 (Schlüsselübergabe im Wechselburger Rathaus) geplant und vorbereitet werden. Außerdem muss dabei noch aus dem Arbeitsthema das eigentliche Motto und die Namen für das neue Prinzenpaar gefunden werden. Nebenbei laufen auch schon die Vorbereitungen für die themenbezogene Gestaltung des Schützenhauses.

Nach den Auftaktveranstaltungen geht es dann innerhalb des Elferrates und der Gruppe Programm um den Feinschliff. Welche Gruppe tritt wann mit welcher Überleitung auf, welche Rekquisiten und welche Technik (Mikrofone, Spezialeffekte etc.) werden gebraucht und wer steht für notwendige Umbaumaßnahmen als "Statist" zur Verfügung? Und in den einzelnen Gruppen  beginnt die intensive Probentätigkeit für die Faschingsveranstaltungen.

Zwischendurch findet im Schützenhaus noch unsere vereinsinterne Weihnachts- und Silvesterfeier statt. Unmittelbar danach (und manchmal auch schon vorher) beginnt dann die Arbeit der "Gruppe Bühne". Ideen über die Bühnengestaltung wurden zwar schon länger vorher gesammelt. Damit gehen meist zwei Wochen mit vielen, vielen Stunden ins Land. Manche der Beteiligten kennen ihr Zuhause in dieser Zeit nur noch aus der Erinnerung.

Die letzten Tage vor der ersten Faschingsveranstaltung werden vor allem zum Herrichten und Reinigen des Schützenhaus genutzt.

Zwei Tage vor dem Ablauf des "Countdown" treffen sich alle Verantwortlichen für das Programm (Ltr. Gruppe Programm, Gruppenverantwortliche, Umbauverantwortlicher, DJ, ...) um den Ablauf noch einmal im Detail zu besprechen und letzte Präzesierungen vor zu nehmen.

Am Tag vor der ersten Veranstaltung findet dann die (nicht öffentliche) Generalprobe statt. Hier wird mit allen Beteiligten ein kompletter Durchlauf des Faschingsprogramms geprobt und im Anschluss kurz ausgewertet.

Und dann ist es endlich wieder soweit: am Abend der ersten Faschingsveranstaltung füllt sich das Schützenhaus wieder mit Närrinnen und Narren. Leider ist das Ganze nach vier Wochen mit dem Aschermittwoch dann schon wieder vorbei.

Dann, wenn die  Besucher unserer Faschingsveranstaltungen gerade den Aschermittwoch verdaut ... - Ach so, dass hatten wir ja schon mal (siehe oben).

Fasching hat also sowohl für unsere Besucher als auch für uns sehr viel mit Spaß zu tun. Aber für alle Akteuere steckt auch ein gehöriges Stück Arbeit dahinter. Egal, ob man in einer der Gruppen die Auftritte vorbereitet und probt, oder ob man in die organisatorische und technische Vorbereitung, oder auch Beides einbezogen ist. Unser größter Lohn dabei ist der Beifall unserer Gäste vor möglichst ausverkauftem Haus.

Satzung des WCV

Gliederung

 

§ 1       Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2       Zweck, Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

            I       Zweck

            II      Gemeinnützigkeit

            III     Mittelverwendung

§ 3       Mitgliedschaft

            I       Beginn

            II      Ende

III         Ehrenmitglieder

§ 4       Mitgliedsbeiträge

§ 5       Organe

§ 5.1   Mitgliederversammlung

            I       Aufgabe

            II      Einberufung

            III     Durchführung, Beschlussfähigkeit, Protokollierung

§ 5.2   Vorstand

            I       Zusammensetzung

            II      Vertretungsvorstand

            III     Mitgliedschaft im und Ausscheiden aus dem Vorstand

            IV    Aufgaben

            V     Vorstandssitzungen

            VI    Haftungsausschluss

§ 5.3   Die Elferräte

§ 5.4   Revisoren

§ 6       Vereins- und Geschäftsordnungen

§ 7       Auflösung des Vereins

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen

„Wechselburger Carneval Verein" e.V

mit Sitz in Wechselburg/Sachsen.

Der Verein ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer VR 40518 registriert.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

I.   Zweck

Zweck des Vereins ist:

- die Förderung und Pflege des Brauchtums Fasching, Fastnacht, Karneval;

- die Pflege und Förderung eines kulturellen kameradschaftlichen Vereinslebens;

- Pflege der Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Vereinen;

- die Durchführung von öffentlichen karnevalistischen und anderen Veranstaltungen mit Programm.

II.  Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §51 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Durchführung von traditionellen und kulturellen Veranstaltungen und die Pflege des karnevalistischen Brauchtums. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wechselburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

III. Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

a)     Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

b)     Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 a ESTG) ausgeübt werden.

c)     Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand gem. § 26 BGB zuständig.

d)     Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.

e)     Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten.  Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandspauschalen festsetzen.

f)      Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

g)     Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung erlassen und geändert wird.

 

§ 3 Mitgliedschaft

I.   Beginn

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit erklärt, die Satzung anerkennt und entsprechende Fähigkeiten zur Mitarbeit im Verein nachweist. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Hierüber entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Nicht geschäftsfähige Personen bedürfen der Erlaubnis der Eltern.

II.  Ende

Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitgliedes

b) durch Austritt

c) durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt muss schriftlich (per Brief, Fax, Email) gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Antrag.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

Ausschlussgründe sind insbesondere:

- grobe Verstöße gegen die Satzung sowie die Interessen des Vereins und gegen die Beschlüsse und Anordnung der Vereinsorgane;

- schwere Schädigung des Ansehens des Vereins

- Nichteinhaltung der Zahlungspflichten trotz mehrmaliger Mahnung (siehe hierzu die Festlegungen der Beitragsordnung)

Vor der Beschlussfassung ist das betroffene Mitglied unter Einräumung einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu benachrichtigen und ihm Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief oder durch persönliche Übergabe mit Zeugen mitzuteilen.

Das betroffene Mitglied hat das Recht, binnen zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung des Ausschlusses die Mitgliederversammlung anzurufen, spätestens jedoch zwei Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung. Die Anrufung der Mitgliederversammlung muss schriftlich erfolgen. Er hat aufschiebende Wirkung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss endgültig mit 2/3-Mehrheit.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Anteil am Vereinsvermögen.

III. Ehrenmitglieder

Das sind Personen, die sich langjährig aktiv im und für den Verein betätigt und sich dabei außerordentliche Verdienste erworben haben. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie Vereinsmitglieder.

 

 

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt.

Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Organe

Die Organe des Vereins sind

1. der Vorstand

2. die Mitgliederversammlung

3. die Elferräte

4. die Revisoren

Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane oder Gremien beschließen.

 

§ 5.1 Mitgliederversammlung

I.   Aufgabe

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:

a)     Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Schatzmeisters,

b)     Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichtes der Revisionskommission

c)     Entlastung des Vorstandes

d)     Beschluss über neue und Änderung bestehender Ordnungen

e)     Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Revisoren

f)      Änderung der Satzung

g)     Auflösung des Vereins

h)     Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages sowie über die Beschwerde gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes

II. Einberufung

Die ordentliche Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr stattfinden. Sie wird vom Präsidenten oder dem Vizepräsidenten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und der Angabe der Tagesordnung durch Aushang im Vereinsschaukasten, schriftlich (z.B. durch Brief, Email oder in Messenger-Gruppen des Vereines) und auf der Webseite des Vereins durch Information aller Mitglieder einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Einladung folgenden Tag.

Jedes Mitglied kann bis spätestens einer Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Danach und in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung können nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder zugelassen werden.

Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn

a)     der Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gründen beschließt,

b)     wenn 40 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe die Einberufung vom Vorstand verlangen.

III. Durchführung, Beschlussfähigkeit und Protokollierung

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.

Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten und bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes, geleitet. Für die Dauer der Durchführung von Vorstandswahlen kann die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss wählen, der auch mit der Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges beauftragt wird. Näheres regelt die Wahlordnung.

Protokollführer der Mitgliederversammlung ist der Schriftführer des Vorstandes. Bei dessen Abwesenheit wird der Protokollführer vom Versammlungsleiter bestimmt.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Änderung des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Darauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.

Stimmberechtigt sind Mitglieder mit Erreichen des 16. Lebensjahres. Es gilt das Datum der Mitgliederversammlung.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt mit Handzeichen. Auf Antrag von mind. 1/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wird geheim abgestimmt.

Für Satzungsänderungen ist eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, für die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich.

Das Versammlungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Es muss enthalten:

a)     Ort und Zeit der Versammlung

b)     Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers

c)     Zahl der erschienenen Mitglieder

d)     Feststellung ordnungsgemäßen Einberufens und damit der Beschlussfähigkeit

e)     Tagesordnung

f)      die gestellten Anträge

g)     Abstimmungsergebnis
(Zahl der Ja-Stimmen, Zahl der Nein-Stimmen, Enthaltungen, ungültige Stimmen)

h)     Art der Abstimmung

i)      Satzungs- und Zweckänderungsanträge

j)      Beschlüsse, die wörtlich aufzunehmen sind.

 

§ 5.2 Der Vorstand

I.   Zuammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie den Beisitzern.

II.  Vertretungsvorstand

Der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten, vertreten.

Arbeitnehmer des Vereins dürfen nicht Mitglieder des Vertretungsvorstandes sein.

III. Mitgliedschaft im und Ausscheiden aus dem Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister sowie der Schriftführer sind einzeln zu wählen. Die Beisitzer können im Block gewählt werden.

Es gilt der Kandidat als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hat. Ist diese Stimmenzahl nicht erreicht worden, findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter durch Ziehung eines Loses.

Das Vorstandsamt endet:

a)     mit der Wahl des neuen Vorstandes

b)     mit dem Tod des Vorstandsmitgliedes

c)     durch vorzeitige Niederlegung des Amtes

d)     durch begründeten Beschluss der Mitgliederversammlung (Misstrauen) mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Eine Wiederwahl ist zulässig.

Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.

IV. Aufgaben

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)     die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung; die Leitung der   Mitgliederversammlung durch den Präsidenten oder dem Vizepräsidenten. Sollten beide verhindert sein, erfolgt die Leitung durch ein anderes Vorstandsmitglied.

b)     die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

c)     ordnungsgemäße Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes

d)     Aufnahme und Ausschluss (endgültiger Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung) von Mitgliedern

e)     Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen.

f)      Schaffung, Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen als Vorlage für die Mitgliederversammlung.

g)     Erlass von Ordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sind.

h)     Organisation und Durchführung der satzungsgemäßen Veranstaltungen des Vereines. Die detaillierte Umsetzung dieser Aufgaben kann an geeignete Gruppen des Vereins (z.B. die Elferräte etc.) übertragen werden.

 

V.  Vorstandssitzungen

Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens drei Mitglieder, darunter der Präsident oder der Vizepräsident anwesend sind. Sollten beide verhindert sein, erfolgt die Leitung durch ein anderes Vorstandsmitglied.

Die Einladung erfolgt schriftlich (z.B. durch den Jahresarbeitsplan, per Brief, Email, oder Messenger-Dienste) oder (fern-) mündlich durch den Präsidenten oder bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten, oder bei deren Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied spätestens eine Woche vor der Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht.

Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten oder bei dessen Abwesenheit die des Vizepräsidenten oder des Vorstandsmitgliedes, dass die Vorstandssitzung leitet. Die Beschlüsse sind in ein Protokoll einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Eintragungen müssen enthalten:

- Ort und Datum der Sitzung

- Namen der Teilnehmer, des Sitzungsleiters und des Protokollführers

- die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse.

Vorstandsbeschlüsse können ausnahmsweise im schriftlichen Verfahren (per Brief, Fax, Email oder in Messenger-Gruppen) gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem schriftlichen Beschlussverfahren zustimmen. Die Unterlagen über die Beschlussfassung sind als Anlage zum Protokoll zu verwahren.

VI: Haftungsausschluss

      Vorstand und sonstige Organe des Vereins haften dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten entstandenen Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins oder Dritten.

 

§ 5.3 die Elferräte

Die Elferräte bestehen aus Mitgliedern des Vereins. Die Elferräte ist verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Ausgestaltung der Faschings- bzw. Weiberfaschingsveranstaltung(en).

Die Elferräte ernennen ihre Mitglieder.

 

§ 5.4 Revisoren

Von der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Revisoren gewählt. Gewählt ist, wer die meisten und zugleich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht.

Die Revisoren dürfen keine Mitglieder des Vorstandes sein.

Den Revisoren obliegt die Überprüfung und jährliche Berichterstattung über die Kassenunterlagen (Kassenprüfungsbericht) in der darauffolgenden Mitgliederversammlung.

Die Revisoren sind berechtigt, auch unterjährig Kontrollen der Kassenführung vorzunehmen.

 

§ 6 Vereins- und Geschäftsordnungen

Auf der Grundlage dieser Satzung können weitere, für die Mitglieder bindenden Regelungen, sogenannte Vereinsordnungen, geschaffen werden. Über den Erlass, die Änderung oder die Abschaffung einer Vereinsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung.

In der Einladung zur Mitgliederversammlung hat der Einladende ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass über die Schaffung, Änderung oder Aufhebung einer Vereinsordnung entschieden werden soll.

Jedes Vereinsmitglied hat Anspruch auf eine Abschrift der jeweiligen Vereinsordnung. Ausreichend ist dazu die zur Verfügungstellung der Vereinsordnung zum Herunterladen auf der Webseite des Vereines.

Durch Geschäftsordnungen kann der Geschäftsgang der einzelnen Vereinsorgane geregelt werden. Die Geschäftsordnungen können durch die jeweiligen Vereinsorgane auch ohne ausdrückliche satzungsmäßige Ermächtigung ergehen. Sie dürfen jedoch nicht gegen die Satzung oder eine Vereinsordnung verstoßen.

 

§ 7 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Präsident und der Vizepräsident gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Vorstehende Satzung wurde erneut errichtet am 13. April 2019.

 

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Unterlagen des WCV

Aufnahmeanträge und Vereinbarungen

Wichtig: Aufnahmeanträge müssen immer komplett abgegeben werden. Dazu gehören

- für Erwachsene: der Antrag inkl. SEPA-Lastschriftmandat und die Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung

- für Kinder und Jugendliche: der Antrag (Kinder) inkl. SEPA-Lastschriftmandat, die Vereinbarung zum Jugendschutz und die Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung (Kinder)

Ohne SEPA-Lastschriftmandat und ohne Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung können Aufnahmeanträge nicht bearbeitet werden.

 

 Jugendschutz

Allgemeines

 

Gruppen des WCV

Gruppen des WCV

 

Neben dem Elferrat gibt es beim WCV eine Reihe weiterer Gruppen, die die einzelnen Auftritte zu den Faschingsveranstaltungen gestalten, einstudieren und aufführen.

Bei uns beim WCV sind dies:

Die Mitglieder des Elferrates treten nach dem offiziellen Teil unserer Faschingsveranstaltungen mehrheitlich im Programmteil im Männerballet mit.

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Vereinmitglieder, die nicht fest in eine Gruppe integriert sind, aber trotzdem wichtig für die Gestaltung der Faschingsveranstaltungen sind. Zum Einen sind das die, die die kleineren Auftritte (z.B. Sketsche) aufführen oder andere kleine Sprechtexte übernehmen.

Zum Anderen sind das die vielen, die ihre fleißige Tätigkeit mehr im Hintergrund oder an wenig beachteten Stellen ausüben. Also z.B.

  • die sich um die Umbauten der Rekquisiten während der Veranstaltungen kümmern - unser 'A-Team',
  • die Frauen, die den Einlass übernehmen,
  • die sich um die Gestaltung des Schützenhauses kümmern
  • die ....

 

Die Aufzählung soll hier nur beispielhaft sein. Es gibt einfach zu viel zu tun, um eine solche Veranstaltung wirklichen zum Laufen zu bekommen, als das man alle Funktionen hier aufzählen kann. Und dabei ist es bei uns nicht die Ausnahme, sondern mehr die Regel, dass viele Vereinsmitglieder sich neben ihren Auftritten noch um andere Aufgaben kümmern.

 

Datenschutz und andere Regelungen beim WCV

Spiegelkugel

Schon seit vielen Jahren haben Vereine - also auch unser WCV - viele rechtliche Regeln und Einschränkungen zu beachten. Und dies vor allem im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit (Presseveröffentlichungen, Anfertigung von Bildern, Webauftritt des Vereins). Unter anderem waren dies

  • das Vereinsgesetz,
  • das Telemediengesetz (Impressumspflicht),
  • Recht am eigenen Bild vs. Kunstururheberrechtsgesetz (KUG),
  • Bundesdatenschutzgesetz
  • das Recht auf Vergessen (Löschung von Daten) vs. Traditionsarbeit und Aufbewahrungspflichten
  • und noch vieles anderes mehr

Und natürlich gerade in der jüngsten Zeit die "neue" Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Insgesamt kann man nicht davon sprechen, dass das Leben für den Verein und insbesondere den Vorstand damit einfacher geworden ist. Doch wir nehmen diese rechtlichen Forderungen im WCV sehr ernst. Nachfolgend ein paar wichtige Informationen rund um dieses Thema.

Der WCV und die DSGVO

Der Verein und die DSGVO

WCV_vs_DSGVO.jpg

Was ergibt sich für unseren Webauftritt bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Unsere Webseite wird seit vielen Jahren immer auf einem sehr aktuellen Stand gehalten. Doch schon gesetzliche Regelungen in den vergangenen Jahren (Bundesdatenschutzgesetz, Das Recht am eigenen Bild, ...) machten es immer schwerer, vor allem bildliche Darstellungen von unseren Veranstaltungen (vom Vereinsleben ganz zu schweigen) auf der Webseite zu veröffentlichen.

Ganz in Frage gestellt wurde dies mit der Umsetzung der Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Bezüglich der Gesetzestexte und deren tatsächlichen Auswirkungen auf Veröffentlichung von Informationen und Bildern auf Webseiten von Vereinen liegen bisher keine rechtssicheren Informationen vor. Was dar ich und was darf ich nicht? Und wenn ja, wieviel darf ich? Oder besser gesagt, darf ich als Verein auf Grund der DSGVO überhaupt noch etwas veröffentlichen?

Dies hat bei uns beim WCV erst einmal dazu geführt, dass wir die Vereins-Webseite komplett vom Netz genommen haben. Die Seite wird jetzt komplett neu aufgebaut. Anfänglich sicher nur mit rudimentären Informationen, die mit Sicherheit nicht gegen Bestimmungen der DSGVO verstoßen und aber andere Gestze ebenso berücksichtigen. Denn andere Gesetze verlangen sogar die Veröffentlichung von persönlichen Daten des Vereinsvorstandes und des Webmasters. Und zwar ganz egal, ob diese das wollen oder dagegen widersprechen. Hier beißen sich also wieder einmal verschiedene Gesetze und Verordnungen gegenseitig in den Schwanz.

Wir bitten daher bei allen Besuchern unserer Webseite erst einmal um Vertändnis, dass der Webauftritt nicht die gewohnte Qualität hat, wie in den vergangenen Jahren schon fast zur Gewohnheit geworden ist. Vor allem auf viele Bilder muss aus den vorgenannten Gründen erst einmal verzichtet werden. Leider.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

WCV Wechelburger Carneval Verein e.V.
Schulstraße 4
09306 Wechselburg

Vereinsvorsitzender: Udo Modes
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

technische Umsetzung der Webseite: Hagen Pfefferkorn
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Impressum: https://wcv-ev.org/index.php/impressum-wcv

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir bitten Sie sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Verwendung von Facebook Social Plugins

Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins können Interaktionselemente oder Inhalte (z.B. Videos, Grafiken oder Textbeiträge) darstellen und sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen "Like", "Gefällt mir" oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active).

Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads  oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/  oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Fotos u. Videos beim WCV

Fotos und Videos beim WCV -
was müssen unsere Besucher darüber wissen?

Elferrat und Garde33auft1 069018

Was müssen Sie als Besucher unser Veranstaltungen im Bezug auf mögliche Foto- und Videoaufnahmen beachten? Welche Konsequenzen hat dies für Ihre Kartenbestellungen bzw. den Erwerb von Eintrittskarten für die Veranstaltungen?

Seit Anbeginn werden von unseren Veranstaltungen zu Dokumentationszwecken Fotos gemacht und seit vielen Jahren auch Videos aufgenommen. Neben der Traditionspflege dienen diese vereinsintern auch dazu, um in späteren Jahren (z.B. bei Vereins-Jubiläen) ältere Auftritte nachvollziehen und erneut aufführen zukönnen.

Die Videos werden ausschließlich zur vereinsintenen Nutzung angefertigt.

Die Fotos werden auch für Veröffentlichungen in Presse oder im Rahmen unserer Traditionsarbeit auf der Webseite des Vereins genutzt.

Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst nur Bilder veröffentlicht werden, die nur das Geschehen der Veranstaltungen des WCV (die eigentlichen Auftritte mit deren Akteuren) enthalten. Trotzdem kann es nicht immer vermieden werden, dass am Rande des Geschehens auch einzelne Personen aus dem Publikum mit abgelichtet werden. Dies steht auch der neuen EU-DSGVO nicht entgegen. Ein Veranstaltungsbesucher ist daher bereits wie ein Kunde des Veranstalters zu behandeln und damit kann bei erfolgtem Hinweis auf die Fotoaufnahmen sowie ggfs. auf die Rechte der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) regelmäßig ein berechtigtes Interesse (DSGVO - Art. 6f) des Vereins begründet sein. Für das Veröffentlichungsrecht der Bilder von den Veranstaltungen beziehen wir uns ausdrücklich auf Abwägung des Veröffentlichungsinteresses gegenüber des Persönlichkeitsrechtes im Rahmen der §§ 22,23 des Kunsturheberrechtsgesetz (KUG).

In der redaktionellen Arbeit im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in der Presse und im Internet versichern wir ausdrücklich, das im Vorfeld der Veröffentlichung dafür gesorgt wird, das Abbildungen die Besucher enthalten, keine unsittlichen, unseriöse oder in anderer Form verunglmpfende Bildteile vom Publikum enthalten.

Sollte einer der Besucher unserer Veranstaltungen auf einem Foto abgebildet sein und möchte dies nicht. Dann kann er sich gerne mit der Angabe, um welches Bild es sich handelt, an die Verantwortlichen dieser Webseite (siehe Impressum) wenden. Es wird dann geprüft, ob das Bild komplett gelöscht oder die betroffene Person unkenntlich (z.B. verpixelt) wird.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

Impressum

Vereinsanschrift:

Wechselburger Carneval Verein e.V.
Schulstraße 4
09306 Wechselburg

Vereinsvorsitzender:

Udo Modes
Schulstraße 4
09306 Wechselburg
Tel.: 0172/1565749
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Redaktion dieser Web-Seite:

Hagen Pfefferkorn
Anger 10
09306 Wechselburg
Tel.: 0152 34599898
Fax: 037384/84552
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E-Mail-Adresse

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Der WCV Wechselburger Carneval Verein e.V. ist unter der Nummer VR 40518 beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen.

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Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://wcv-ev.org/datenschutzerklaerung

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Unsere neuer Webauftritt

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Wir nutzen die Umsetzung der DSGV als Chance für einen technischen Neubeginn.

Faschingstermine 2023 - 2031

Hier schon mal - zur besseren Planung - alle Faschingstermine des WCV bis zum Jahr 2031.

  2023/
2024
2024/
2025
2025/
2026
2026/
2027
2027/
2028
2028/
2029
2029/
2030
2030/
2031
Kartenverkauf Auftakt 04.11.  02.11.  01.11. 24.10. 30.10. 28.10. 03.11. 02.11.
1. Auftakt 11.11.  16.11. 15.11. 14.11 13.11 11.11 17.11. 16.11.
2. Auftakt  18.11.  23.11.  22.11. 21.11. 20.11 18.11. 24.11. 23.11.
Kartenverkauf Fasching  06.01.  25.01.  10.01. 02.01. 22.01. 06.01. 19.01. 18.01.
1. Faschingsveranstaltung  20.01.  08.02.  24.01. 16.01. 05.02. 20.01. 09.02. 01.02.
2. Faschingsveranstaltung 27.01.  15.02.  31.01. 23.01. 12.02. 27.01. 16.02. 08.02
3. Faschingsveranstaltung  03.02.  22.02.  07.02. 30.01. 19.02. 03.02. 23.02. 15.02.
Sonntagnachmittagveranst.  04.02.  23.02.  08.02. 31.01. 20.02. 04.02. 24.02. 16.02.
Weiberfasching 08.02. 27.02.  12.02. 04.02. 24.02. 08.02. 28.02. 20.02.
4. Faschingsveranstaltung 10.02. 01.03. 14.02. 06.02. 26.02. 10.02. 02.03. 22.02.
Aschermittwoch 14.02. 05.03. 18.02. 10.02. 01.03. 14.02. 06.03. 26.02.

 

Änderungen aus aktuellem Anlass möglich.


Hier noch ein Ausblick auf die kommenden Jahre:

2032 - Aschermittwoch am 10. Februar

2033 - Aschermittwoch am 01. März

2034 - Aschermittwoch am 21. Februar

2035 - Aschermittwoch am 06. Februar

2036 - Aschermittwoch am 26. Februar

2037 - Aschermittwoch am 17. Februar

2038 - Aschermittwoch am 09. März

2039 - Aschermittwoch am 22. Februar

2040 - Aschermittwoch am 14. Februar

2041 - Aschermittwoch am 06. März

2042 - Aschermittwoch am 19. Februar

2043 - Aschermittwoch am 11. Februar

2044 - Aschermittwoch am 02. März

2045 - Aschermittwoch am 22. Februar

2046 - Aschermittwoch am 07. Februar

2047 - Aschermittwoch am 27. Februar

2048 - Aschermittwoch am 19. Februar

 

Kartenbestellung für die Auftaktveranstaltungen 2018

Kartenbestellung Web Bild

 

Rechtzeitig an die Kartenbestellungen zu den Auftaktveranstaltungen zur 48. Saison des WCV denken.

Vorstand des WCV

Der Vorstand eines Vereines ist Gremium, welches sich mit all den Dingen befassen muss, die so gar nichts mit dem Fasching feiern zu tun haben. Das sind z. B. solche Themen, wie

  • die Einhaltung gesetzlicher Regeln,
  • die Umsetzung der neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
  • die Erarbeitung und Abgabe von Steuererklärungen,
  • das Stellen von Anträgen - z. B. auf die Erteilung von Fördermitteln,
  • den Anforderungen der GEMA und anderer Institutionen gerecht werden,
  • der Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Mitgliederverammlungen,
  • die Aufnahme neuer Mitglieder,
  • und, und, ... ( man kann gar nicht alles aufzählen)

Hier muss also aller Papierkram erledigt werden, der unsere Veranstaltungen im Wechselburger Schützenhaus und das gesamte Vereinsleben überhaupt erst möglich machen. Beim WCV liegt diese Aufgabe zur Zeit (nach der Vorstandswahl vom 12. September 2020 in den folgenden Händen:

Präsident

 

Udo Modes

Vize

 

Silvio Dost

Schatzmeisterin

 

Silke Benndorf

Schriftführer

 

Hagen Pfefferkorn

Beisitzer(in)

 

Annett Bergert

 

 

Carolin Bilda

 

 

Andreas Vollstädt

    Anja Schulze

2020 09 12 neuer Vorstand mit Masken a

Revisionskommission des WCV

Für die vereinsinterne Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Finanzmittel gibt es die Revisionskommission. Die Prüfung der Finanzunterlagen beim WCV werden erledigt vom

Vorsitzenden der Revisionskommission   Martina Theuer
    Katja Goldammer
    Alina Theuer

  

Vorstände im Wandel der Zeiten

Vorstände und Revisionskommissionen im Jahresüberblick

Vorstandsarbeit ist so ziemlich das Wichtigste in einem Verein. Doch schnell vergisst man, wer hat denn wann im Verein mal im Vorstand was gemacht. Damit uns dies nicht passiert, gibt es hier eine Übersicht der Funktionsverteilungen - von der 1. Saison des WCV bis zur Gegenwart.

Wie locker Vorstandsarbeit in den Anfangsjahren noch gehandhabt wurde (und konnte) zeigt sich daran, dass der erste Präsident zwei Jahre sogar noch als Kassierer in Personalunion fungierte. Und kurz nach der politischen Wende - als die Vereinsarbeit nach heutigem Sinne erst langsam ins Rollen kam - fungierte ein Vorstandsmitglied gleichzeitig als Mitglied  der Revisionskommission. Etwas, was heute undenkbar ist. Aber damals war Vorstandsarbeit auch mehr "Fun" - wie die jüngeren Generationen sagen würden.

Demgegenüber ist die Arbeit in einem Vorstandsarbeit auch immer eine Gradwanderung. Denn keiner weiß, was sich unsere sogenannten öffentlichen Institutionen, allen voran die Finanzämter und auch die GEMA, so alles noch einfallen lassen. Und jedes Mal stehen zumindest Teile eines Vorstandes - wenn auch unwissentlich - am möglichen Rande ihrer Existenz.

Umsomehr ist es wichtig, gerade diese Arbeit zu würdigen und die, die sich dafür einsetzen, auch für künftige Generationen in Erinnerung zu behalten. Deshalb hier eine Übersicht über alle bisherigen Besetzungen der Vorstandsposten im WCV.

Saison(s)/
Jahre
Präsident
Vize Schatzmeister
(vorm. Kassierer)
Schriftführer Beisitzer Revisions-
kommission
01. - 04.
1971-1975
Konrad Roeske    Erich. Benndorf      
05. - 07.
1975-1978
Konrad Roeske    Konrad Roeske      
  1977: der Karnevalklub ist ein eingetragener Verein
08. - 09.
1978-1980
Konrad Roeske    Günter Meinhold      
10. - 13.
1980-1984
Klaus-Peter Ziemann    Günter Meinhold      
  November 1982: Aus Platzgründen findet die Auftaktveranstaltung erstmals nicht im Sächsischen Hof sondern im "Volkshaus" (jetzt Schützenhaus) statt.
14. - 16.
1984-1987
Klaus-Peter Ziemann    Günter Meinhold     Gunter Köhler
Günter Kunzmann
Klaus-Peter Ziemann
Kurt Weise
 

18.03.1986: Einstufung als Volkkunstkollektiv in die Qualitätsstufe "Oberstufe"
07.10.1986: Verleihung des Titels "Hervorragendes Volkskunstkollektiv"

17. - 19.
1987-1990
Klaus-Peter Ziemann    Günter Meinhold     Klaus-Peter Ziemann
Udo Modes
 

1989: die politische Wende bringt viele Freiheiten aber auch viele Neuigkeiten im Vereinsrecht, die berücksichtigt werden müssen.
1990:
1. Vorstand und 1. Statut (Vorläufer der Vereinssatzung)

20. - 21.
1990-1992
Klaus-Peter Ziemann Udo Modes  Günter Meinhold   Günter Kunzmann Kurt Weise
Gunter Köhler
Günter Kunzmann
  1992: Auf Grund einer Erkrankung von K.-P. Ziemann übernahm Udo Modes die Funktion des Vereinsvorsitzenden
22. - 24.
1992-1995
Udo Modes Klaus-Peter Ziemann  Günter Meinhold   Günter Kunzmann Kurt Weise
Gunter Köhler
Günter Kunzmann
25. - 29.
1995-2000
Udo Modes Thomas Schlimper Günter Winkler Karina Wermann

Günter Meinhold
Klaus-Peter Ziemann
Günter Kunzmann (bis 1998)

Rainer Thiele
Günter Kunzmann (bis 1998)
Silke Benndorf
 

1995: Namensänderung - aus "Karnevalklub Wechselburg" wurde der "Wechselburger Carneval Verein"
1996: Satzungsänderung (Neufassung)
1996: 1. Vereinsfahne
1996: Durchführung des bisher einzigen Faschingsumzuges in Wechselburg
1997: erstmals werden im November 1997 2 Auftaktveranstaltungen durchgeführt

30. - 35.
2000-2005
Udo Modes Sven Benndorf Günter Winkler Jana Wessel Torsten Knorr
Günter Meinhold
Klaus-Peter Ziemann
Rainer Thiele
Thomas Mann
36. - 39.
2005-2010
Udo Modes Sven Benndorf Günter Winkler Hagen Pfefferkorn Klaus-Peter Ziemann
Torsten Knorr
Michael Modes
Freddy Kirmse
Andreas Vollstädt
Rainer Thiele
Thomas Mann
Silke Benndorf
Manja Wild 
  2005: 1. Beitragsordnung
40. - 44.
2010-2015
Udo Modes Sven Benndorf
(bis 2012)
Günter Winkler Hagen Pfefferkorn Torsten Knorr
Conny Jänsch
Konstanze Lose
Thomas Mann
Silke Benndorf
  2010: Erstellung einer neuen (der 2.) Vereinsfahne
2011:
Satzungsänderung
2012: Sven Benndorf zurückgetreten
45. - 50.
2015-2018
 Udo Modes Silvio Dost Günter Winkler Hagen Pfefferkorn Torsten Knorr
Conny Jänsch
Silke Benndorf
Thomas Mann
Martina Theuer
Katja Goldammer
  2017: 2. Beitragsordnung
ab 01.09.2018

Udo Modes Silvio Dost Silke Benndorf Hagen Pfefferkorn Torsten Knorr
Conny Jänsch
Günter Winkler
Thomas Mann
Martina Theuer
Katja Goldammer

50. -
2020-2025

Udo Modes Silvio Dost Silke Benndorf Hagen Pfefferkorn Conny Jänsch
Caroline Bilda
Annett Bergert
Andreas Vollstädt
Martina Theuer
Katja Goldammer
Alina Theuer
 

2022: Conny Jänsch als Vorstandsmitglied zurückgetreten
2023: Anja Schulze als Vorstandsmitglied kooptiert

 ab 14.03.2023  Udo Modes Silvio Dost Silke Benndorf  Hagen Pfefferkorn  Caroline Bilda
A Bergert
A. Vollstädt
A. Schulze
Martina Theuer
Katja Goldammer
Alina Theuer

 

 

 


Vorstandsbeschlüsse

Im Ergebnis der Vorstandssitzungen gibt es fast immer zahlreiche Beschlüsse, die gefasst wurden. Egel, obe es um Investitionen geht, um Eintrittspreise für unsere Faschingsveranstaltungen, notwendige Arbeiten im Schützenhaus oder die Aufnahmen bzw. Austritte von Mitgliedern. Diese Beschlüsse müssen zum Einen im Sinne des Vereinsrechtes dokumentiert werden. Sie sollen zum Anderen an dieser Stelle für die (eingeloggten) Vereinsmitglieder aufgelistet werden. Denn Vorstandsarbeit geschieht nicht im stillen Kämmerlein. Die Ergebnisse gehen Alle an.

 

 

 

 

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

WCV Wechelburger Carneval Verein e.V.
Schulstraße 4
09306 Wechselburg

Vereinsvorsitzender: Udo Modes
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technische Umsetzung der Webseite: Hagen Pfefferkorn
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Impressum: https://wcv-ev.org/index.php/impressum-wcv

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir bitten Sie sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Verwendung von Facebook Social Plugins

Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins können Interaktionselemente oder Inhalte (z.B. Videos, Grafiken oder Textbeiträge) darstellen und sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen "Like", "Gefällt mir" oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active).

Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads  oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/  oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

   
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