Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln für die Mitgliederversammlung am 12. September 2020 im Wechselburger Schützenhaus
Die Sächsische Corona-Verordnung (Stand 25. August 2020) lässt unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln Vereinsveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern zu.
Folgende Regeln sind verbindlich für die Mitgliederversammlung des WCV im Wechselburger Schützenhaus:
- Personen, die Corona-Symptome aufweisen, ist der Zutritt zum Schützenhaus nicht gestattet.
- Alle Personen müssen sich nach Betreten des Schützenhauses die Hände waschen oder desinfizieren.
- Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen während der Versammlung zu tragen. Empfohlen wird, beim Verlassen des Sitzplatzes im Schützenhaus den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) sind vorhanden und mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern bzw. den im Schützenhaus auf den Toiletten vorhandenen Handtuchspendern ausgestattet.
- An den einzeln stehenden Tischen sollten möglichst Haushalte und deren engeres Umfeld zusammen sitzen.
- Bei Gesprächen abseits von den Tischen soll darauf geachtet werden, dass die Abstandsregeln (1,50m) zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden.
- Beim Laufen im Schützenhaus soll - soweit möglich - der Richtungsverkehr im Uhrzeigersinn eingehalten werden, um Begegnungsverkehr zu vermeiden.
- Die Toilettenräume sollen jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden.
- Vereinsfremde Personen (ausgenommen Kinder von anwesenden Vereinsmitgliedern) haben keinen Zutritt zur Mitgliederversammlung im Schützenhaus.
- Über die Teilnahme an der Vereinsversammlung wird eine Anwesenheitsliste inkl. telefonischer Erreichbarkeit geführt.
Der Vorstand des WCV