Der Verein und die DSGVO

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Was ergibt sich für unseren Webauftritt bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Unsere Webseite wird seit vielen Jahren immer auf einem sehr aktuellen Stand gehalten. Doch schon gesetzliche Regelungen in den vergangenen Jahren (Bundesdatenschutzgesetz, Das Recht am eigenen Bild, ...) machten es immer schwerer, vor allem bildliche Darstellungen von unseren Veranstaltungen (vom Vereinsleben ganz zu schweigen) auf der Webseite zu veröffentlichen.

Ganz in Frage gestellt wurde dies mit der Umsetzung der Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Bezüglich der Gesetzestexte und deren tatsächlichen Auswirkungen auf Veröffentlichung von Informationen und Bildern auf Webseiten von Vereinen liegen bisher keine rechtssicheren Informationen vor. Was dar ich und was darf ich nicht? Und wenn ja, wieviel darf ich? Oder besser gesagt, darf ich als Verein auf Grund der DSGVO überhaupt noch etwas veröffentlichen?

Dies hat bei uns beim WCV erst einmal dazu geführt, dass wir die Vereins-Webseite komplett vom Netz genommen haben. Die Seite wird jetzt komplett neu aufgebaut. Anfänglich sicher nur mit rudimentären Informationen, die mit Sicherheit nicht gegen Bestimmungen der DSGVO verstoßen und aber andere Gestze ebenso berücksichtigen. Denn andere Gesetze verlangen sogar die Veröffentlichung von persönlichen Daten des Vereinsvorstandes und des Webmasters. Und zwar ganz egal, ob diese das wollen oder dagegen widersprechen. Hier beißen sich also wieder einmal verschiedene Gesetze und Verordnungen gegenseitig in den Schwanz.

Wir bitten daher bei allen Besuchern unserer Webseite erst einmal um Vertändnis, dass der Webauftritt nicht die gewohnte Qualität hat, wie in den vergangenen Jahren schon fast zur Gewohnheit geworden ist. Vor allem auf viele Bilder muss aus den vorgenannten Gründen erst einmal verzichtet werden. Leider.

   
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