Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln für den Trainingsbetrieb im Wechselburger Schützenhaus
Stand: 25. Mai 2020
Seit 16. Mai 2020 erlaubt die sächsische Regierung auch den Trainingsbetrieb innerhalb von Gebäuden. Dies ist aber an strenge Regeln ((1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 SächsCoronaSchVO) und die in § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO genannten Empfehlungen und Vorschriften, insbesondere der Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 12. Mai 2020) gebunden.
Folgende Regeln sind verbindlich für alle Trainingsveranstaltungen im Wechselburger Schützenhaus:
- Personen, die Corona-Symptome aufweisen, ist der Zutritt zum Schützenhaus nicht gestattet.
- Alle Personen müssen sich nach Betreten des Schützenhauses die Hände waschen oder desinfizieren.
- Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen während des Trainings zu tragen.
- Die Anzahl der jeweils zugelassenen Vereinsmitglieder während des Trainings muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings garantieren.
- Der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
- Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern bzw. den im Schützenhaus auf den Toiletten vorhandenen Handtuchspendern.
- Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Das Schützenhaus darf nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Kinder der Kinderfunkengarde müssen am Eingang zum Schützenhaus übergeben und abgeholt werden.
- Über die Teilnahme am Trainingsbetrieb muss von den Übungsleitern eine Anwesenheitsliste geführt werden.