Gala 50 Jahre WCV schw. Hintergrund fällt aus

Galaveranstaltungen anlässlich unseres 50-jährigen Bestehens sind abgesagt

Jahresarbeitsplan für die 50. Saison (2020/2021)

(Stand 08.09.2020)

Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass wir unsere Auftakt- und Fasachingsveranstaltungen durchführen können. Daher wird der Arbeitsplan wieder aktiviert. Kurzfristige Änderungen sind auf Grund aktueller Umstände möglich.

Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln für die Mitgliederversammlung am 12. September 2020 im Wechselburger Schützenhaus

Die Sächsische Corona-Verordnung (Stand 25. August 2020) lässt unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln Vereinsveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern zu.

Folgende Regeln sind verbindlich für die Mitgliederversammlung des WCV im Wechselburger Schützenhaus:

  • Personen, die Corona-Symptome aufweisen, ist der Zutritt zum Schützenhaus nicht gestattet.
  • Alle Personen müssen sich nach Betreten des Schützenhauses die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen während der Versammlung zu tragen. Empfohlen wird, beim Verlassen des Sitzplatzes im Schützenhaus den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) sind vorhanden und mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern bzw. den im Schützenhaus auf den Toiletten vorhandenen Handtuchspendern ausgestattet.
  • An den einzeln stehenden Tischen sollten möglichst Haushalte und deren engeres Umfeld zusammen sitzen.
  • Bei Gesprächen abseits von den Tischen soll darauf geachtet werden, dass die Abstandsregeln (1,50m) zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden.
  • Beim Laufen im Schützenhaus soll - soweit möglich - der Richtungsverkehr im Uhrzeigersinn eingehalten werden, um Begegnungsverkehr zu vermeiden.
  • Die Toilettenräume sollen jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden.
  • Vereinsfremde Personen (ausgenommen Kinder von anwesenden Vereinsmitgliedern) haben keinen Zutritt zur Mitgliederversammlung im Schützenhaus.
  • Über die Teilnahme an der Vereinsversammlung wird eine Anwesenheitsliste inkl. telefonischer Erreichbarkeit geführt.

Der Vorstand des WCV

2020 11 11 Schlüsselübergabe Abgesagt

Absage der Schlüsselübergabe am 11.11. 2020 vor dem Wechselburger Rathaus

Auf Grund der Covid-19-Pandemie müssen unsere Veranstaltungen im Schützenhaus in dieser Saison ausfallen.

Daher hatten wir uns überlegt, die Schlüsselübergabe vor dem Wechselburger Rathaus  etwas anders und auch größer zu zelebrieren.

Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln für den Trainingsbetrieb im Wechselburger Schützenhaus

Stand: 25. Mai 2020

Seit 16. Mai 2020 erlaubt die sächsische Regierung auch den Trainingsbetrieb innerhalb von Gebäuden. Dies ist aber an strenge Regeln ((1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 SächsCoronaSchVO) und die in § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO genannten Empfehlungen und Vorschriften, insbesondere der Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 12. Mai 2020) gebunden.

Folgende Regeln sind verbindlich für alle Trainingsveranstaltungen im Wechselburger Schützenhaus:

  • Personen, die Corona-Symptome aufweisen, ist der Zutritt zum Schützenhaus nicht gestattet.
  • Alle Personen müssen sich nach Betreten des Schützenhauses die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen während des Trainings zu tragen.
  • Die Anzahl der jeweils zugelassenen Vereinsmitglieder während des Trainings muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings garantieren.
  • Der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern bzw. den im Schützenhaus auf den Toiletten vorhandenen Handtuchspendern.
  • Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Das Schützenhaus darf nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Kinder der Kinderfunkengarde müssen am Eingang zum Schützenhaus übergeben und abgeholt werden.
  • Über die Teilnahme am Trainingsbetrieb muss von den Übungsleitern eine Anwesenheitsliste geführt werden.
   
© (c) WCV Wechselburger Carneval Verein e.V.